Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der NOLK Montage GmbH, Ziolkowskiring 54, 19089 Demen (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) im Bereich der Montageleistungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrages zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb von [Zahlungsfrist, z. B. 14 Tagen] ohne Abzüge zu leisten. Skonto wird nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Bei größeren Bauvorhaben länger als eine Woche können wöchentliche Abschlagsrechnungen gestellt werden, auch in kumulierter Form.

5. Fahrtenpauschale

Für Anfahrten zu den Einsatzorten des Auftraggebers wird eine Fahrtenpauschale berechnet. Diese umfasst die Kosten für den Transport von Personal, Werkzeugen und Materialien sowie etwaige Wartezeiten aufgrund verkehrsbedingter Verzögerungen.
Die Höhe der Fahrtenpauschale wird individuell nach Entfernung, Anfahrtszeit und eingesetztem Personal kalkuliert und im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgehalten.
Sollte sich der Einsatzort nachträglich ändern oder zusätzliche Anfahrten erforderlich sein, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Fahrtenpauschale entsprechend anzupassen.
Bei nicht rechtzeitig mitgeteilten oder nicht zugänglichen Baustellen, die eine erneute Anfahrt erforderlich machen, kann eine zusätzliche Pauschale in Rechnung gestellt werden.

6. Ausführungsfristen
Die Ausführungsfristen werden individuell vereinbart. Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände entstehen, verlängern die Fristen entsprechend.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die örtlichen Gegebenheiten eine ordnungsgemäße Durchführung der Montageleistungen ermöglichen. Er trägt die Verantwortung für notwendige Genehmigungen und stellt Strom- und Wasseranschlüsse in zumutbarem Umfang zur Verfügung.

8. Baufreiheit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Montageleistungen erforderliche Baufreiheit sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere den freien Zugang zu den Montageorten sowie die Bereitstellung von ausreichendem Platz für Material und Werkzeuge. Die Arbeiten des Auftragnehmers dürfen nicht durch andere Gewerke behindert werden. Sollte der Montagebeginn oder die Durchführung der Arbeiten durch parallele Tätigkeiten anderer Gewerke oder unzureichende Baufreiheit verzögert oder behindert werden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, entsprechende Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder dadurch entstehende Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende oder unzureichende Baufreiheit entstehen.

9. Ausfallstunden und Pauschalen
Kann die Montageleistung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlende Baufreiheit, nicht vorbereitete Baustelle, Terminverschiebungen), nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale oder Wartezeiten gemäß den vereinbarten Stundensätzen abzurechnen. Weitere Aufwendungen, die durch Verzögerungen entstehen, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

10. Abnahme und Gewährleistung
Nach Abschluss der Montageleistung erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber. Offensichtliche Mängel sind sofort, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt [gesetzliche oder individuell festgelegte Frist].

11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß den Bestimmungen des BGB zu. Eine Widerrufsbelehrung wird gesondert zur Verfügung gestellt.

13. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Schwerin, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

NOLK Montage GmbH
Ziolkowskiring 54
19089 Demen


Telefon: 03848 8516876
E-Mail: info@nolk-montage.de

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